Ich habe nun mit vielen Leuten darüber gesprochen, gemailt und diskutiert.
Als Quintessenz daraus lassen sich die unten aufgeführten Punkte als Hauptproblem der Riesterrente ableiten.
So wird auch klar, woran das ganze Konstrukt eigentlich krankt. Gleichzeitig möchte ich hier nun (siehe unten) eine Gegenrechnung aufmachen, die zeigen soll, wie es gehen könnte (weil ich immer wieder gefragt werde, wie ich es machen würde).
Hier die Gründe, warum es nur zugunsten der Versicherer und Banken funktioniert und für Sie unterinteressant ist, einen Riestervertrag abzuschliessen, auch wenn Sie viel Zulagen erhalten.
Es liegt:
- an der Zeit
Wenn Sie 40 Jahre, also von Alter 27 bis 67 einzahlen, haben Sie noch ca. 12 Jahre (Mann) und 17 Jahre (Frau) zu leben. Sie zahlen also ca. 2,4 bzw. 3,3 mal so lange ein, wie Sie Leistungen beziehen. Da ist also schon mal was faul, wenn Sie bis an Ihr Lebensende weniger als das 2,4 bzw. 3,3 fache Ihrer Einzahlungen pro Jahr erhalten. - an der Zinslosigkeit des eingezahlten Kapitals
Gemäss Gesetz muss Ihnen von den Versicherungen bei Rentenbeginn mindestens das eingezahlte Kapital inkl. Zulagen zur Verfügung stehen (Siehe: Das Gesetz). Also bewusst keine Zinsen!
Nun gibt es zwar eine Mindestverzinsung (siehe dazu Kommentare von M.A. unter Reaktionen), aber wenn eine Bank das Produkt anbietet, greift nur das Gesetz mit dem Mindestkapital.
Wenn Sie nun 40 Jahre lang 1'000.-- Euro inkl. Zulagen einzahlen, haben Sie also Anspruch auf mindestens 40'000.-- Euro Guthaben. Was aber fehlt ist eine Mindestverzinsung. Sogar in der Schweiz wird das BVG (Berufliche Vorsorge Gesetz) Guthaben mit mindestens 2 % verzinst. Und das in einem Land, wo Hypotheken derzeit ca. 3,5% Zinsen kosten. Das Altervermögensgesetz sieht aber keine Mindestverzinsung vor.
Legt Ihr Versicherer nun Ihre 1'000.-- Euro jeweils mit 4,5% an, hat er nach 40 Jahren fast 72'000.-- Euro an Zinsen vereinnahmt., also das 1,8 fache Ihrer Einzahlungen. Insgesamt hat er also fast 112'000.-- Euro an Kapital zur Verfügung, wenn Sie in Rente gehen. Er muss Ihnen aber nur 40T Euro zur Verfügung stellen. Wieviel davon er aber monatilch ausschütten muss, steht nicht drin. Den Rest (also die Zinsen und Zinseszinsen) darf er ganz legal behalten. Und wenn Sie nun noch davon ausgehen, dass die Inflation (niedrig gerechnet) bei ca. 2,5% pro Jahr liegt, haben Sie nach 40 Jahren gerade noch ca. gut ein Drittel(ca. 38%) Ihrer Einzahlungen an Kaufkraft. Wenn Sie Ihr Geld jährlich in die Matraze stecken, sind Sie gleich weit. - an der fehlenden Vererbung
Der Gesetzgeber schreibt in einer Broschüre:
Die Rückabwicklung der staatlichen Förderung bei Vermögenszuflüssen aus Altersvorsorgeverträgen an Dritte ist aus steuerlicher Sicht systematisch, weil durch die steuerliche Förderung nicht die Leistungsfähigkeit der Erben erhöht werden, sondern die Altersvorsorge desjenigen gestärkt werden soll, der von der Rentenniveauabsenkung betroffen wird.
Das ist blanker Unsinn!! Derjenige bekommt ja noch nicht mal sein Geld zurück, da die Versicherer auf 100 Jahre Lebenserwartung rechnen (wurde mir von Insidern glaubhaft versichert). Da sich der Staat (also unsere Politiker und Parteien) aus der gesetzlichen Rente verabschieden, wäre es systematisch, dass die Kinder und Kindeskinder über die Vererbung einen eigenen Kapital/Rentenstock aufbauen könnten. So fliesst das Geld nach dem Tod des Riesterrentensparers an die Versicherer. Was daran systematisch ist, ist die Umverteilung zugunsten der Vermögensverwalter. Sonst nichts! Ihre Kinder gehen leer aus. - an der fehlenden Sicherheit
Versicherungen und Banken können pleite gehen. Wie das geht, sehen wir derzeit ja allenthalben. Die Versicherer sind nicht Treuhänder unserer Gelder, sondern einfache Vertragspartner. Wenn sie pleite gehen, bleibt maximal der Einlagensicherungsfonds, wenn überhaupt. Der deckt aber nur einen Teil der Einzahlungen ab und keine Rentenansprüche. Dann haben Sie Ihre Zusatzrente gesehen und können die Suppenküchen besuchen. Wenn diese Aussage falsch ist, bitte ich um eine Email mit entsprechenden Dokumenten.
Und hier ein einfaches Gegenmodell
- Jeder kann bis zu 3000.-- Euro auf ein Alterskonto einzahlen. Wer wenig verdient kann bis zu 1000.-- Euro an Zulagen erhalten. Da kann der Gesetzgeber etwas für die Niedrigeinkommen tun. Wenn ein Kind geboren wird, kann dafür bereits ein steuerbegünstigter Vertrag durch die Eltern abgeschlossen werden. Somit gibt es hier einen kleinen steuerlichen Vorteil für Familien. Ausserdem kann jedes Jahr der Betrag um die Inflationsrate erhöht werden. Bei 2,5% Inflation, können also im zweiten Jahr 3075.-- Euro eingezahlt werden und so weiter.
- Dieses Geld wird auf ein Sperrkonto bei einer Bank eingezahlt und kann mit festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Die Erträge werden steuerfrei wieder auf das Konto gutgeschrieben. Die Bank erhält jährlich 30.-- Euro für die Kontenverwaltung. Bei 12 Mio Verträgen (derzeitiger Stand an Riesterverträgen) erhalten die Banken somit 36 Mio pro Jahr an Gebühren. Da kann Bank nicht meckern, wenn man weiss, dass ein Girokonto heute überall für lau zu haben ist. Aber sie sollen ja nicht umsonst arbeiten!
- Das Geld ist gegen Insolvenz geschützt, da es nicht in die Bilanzen der Banken einfliesst. Nur das Risiko bei den Wertpapieren bleibt, wenn man Industrieanleihen kauft. Aber dort erhält man ja meist ca. 2-3% mehr, und es werden nicht alle gleichzeitig pleite gehen. Das Risiko kann man aushalten, wenn man jedes Jahr andere kauft.
- Mit Eintritt in das Rentenalter oder Frührente, können die Zinsen steuerfrei entnommen werden. Das Kapital bleibt also erhalten. Personen ohne Kinder oder Erben können es in einen staatlichen Verteilfonds einzahlen und erhalten auf das statistische Lebensalter gerechnet auch das Kapital zurückgezahlt. Also eine höhere Rente.
- Das Geld kann steuerfrei auf die Erben übertragen werden, vorausgesetzt sie zahlen es wieder auf Ihr Alterskonto ein oder übernehmen in das Alterskonto die Wertpapiere.
- Wenn Sie das Geld nicht in den eigenen Vertrag übernehmen wollen, es also entnehmen, müssen Sie die Summe ganz normal mit Ihrem Steuersatz versteuern.
Für 3 Generationen sieht das Modell dann so aus:
- Die erste Generation fängt mit 21 Jahren an und zahlt 45 Jahre für jeden 3000.-- Euro pro Jahr ein bis Alter 66. Jedes Jahr kann sie den um die Inflationsrate aufgestockten Betrag einzahlen. Im 2. Jahr also 3'075.-- Euro (bei 2,5,% Inflation) und so weiter. Dann bezieht sie 20 Jahre Rente (beide Elternteile leben bis 87, damit das Modell einfach bleibt). Nach den 45 Jahren hat jeder Elternteil eine monatliche Rente von ca. 2'600.-- Euro und einen Kapitalstock von 695T Euro. Bezieht also über die 20 Jahre knapp 630T Euro Rente, also ca. das 2,5 fache der Einzahlungen von 250T Euro.
- Die 2. und 3. Generation startet mit Alter 0 und zahlt 67 Jahre jeweils 3000.-- Euro ein (am Anfang natürlich die Eltern). Die Kinder werden mit Alter 25 der Eltern geboren und es sind 2 Kinder. Die 2. Generation hat nun bei Rentenbeginn bereits 7,5 Mio auf der hohen Kante (Zinseszinsen und mit Alter 62 das Kapital eines Elternteils von 695T Euro. Macht eine monatliche Rente von ca. 28'000.-- Euro. Sie erhält über die 20 Jahre ca. 6,7Mio Euro an Rente bei Einzahlungen inkl. dem Kapital der Eltern von 2,05 Mio. Das Geld bleibt dabei erhalten! Die 2. Generation hat also rund 4,3 Mio mehr erhalten als eingezahlt.
- Die 3. Generation hat bereits die riesige Summe pro Person von 42,6 Mio erspart und ca. 160T Euro Rente pro Monat. Über die 20 Jahre also mehr als 38 Mio Rente bezogen. Und das alles garantiert und ohne das Kapital anzugreifen. Inflationsbereinigt entspricht das dann in etwa 6T Euro heutiger Kaufkraft pro Monat! Also eine richtig üppige Rente.
Dazu muss man dann aber noch anmerken, dass nach 117 Jahren (Beginn Rente der 3. Generation und 2,5% Inflation pro Jahr) 1000.-- Euro pro Monat zu Beginn der Einzahlungen noch ca. 58.-- Euro Kaufkraft verglichen mit heute entsprechen, da auch hier die Geldentwertung über die Zinseszinsen greift. Das wird aber über die Möglichkeit der Mehrzahlungen in Höhe der Inflationsrate ausgeglichen. Deshalb hat die 3. Generation ja bereits mehr als 14 Mio selbst eingezahlt inkl. Erbe des Kapitals der 2. Generation. Bei der heutigen Riesterrente gibt es aber keinen Kaufkraftausgleich. Sie sind also wenn sie 45 Jahre eingezahlt haben arm, da Ihnen noch ca. 13'500 Euro Kaufkraft aus Ihren Einzahlungen zur Verfügung steht. Sie erhalten ja nur Ihre Einzahlungen garantiert ohne irgendwelche Zinsen. Und dieses Kapital von 13500.-- Kaufkraft wird durch die Versicherer und Banken auf 35 Jahre gestreckt, da diese ja auf 100 Jahre Lebenserwartung rechnen.Sie sind also echt arm, wenn Sie die Riesterrente erhalten.